Mit 1.9.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten und bringt für Vergabestellen spürbar mehr Transparenzpflichten. Der Kern: „Amtsverschwiegenheit“ wird zur Ausnahme, Informationszugang zum Regelfall. Im Artikel finden Sie die wichtigsten Schnittstellen zum Vergaberecht.